Unterstützte Kommunikation
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Lautsprache
Kommunikation ist ein Grundbedürfnis und Grundrecht jedes Menschen. Die Lautsprache kann durch eine Behinderung, Erkrankung oder traumatische Erlebnisse zeitweise oder dauerhaft geschädigt sein oder ganz ausbleiben.
Unterstützte Kommunikation fängt da an, wo Lautsprache aufhört. Sie umfasst alle pädagogischen oder therapeutischen Maßnahmen zur Erweiterung der kommunikativen Möglichkeiten, z.B. mit Bildsymbolkarten, Gebärden, Kommunikationstafeln, Sprachausgabegeräten u.v.m.
Unterstützte Kommunikation ist die Übersetzung des englischen Begriffs Augmentative and Alternative Communication (AAC). Wörtlich übersetzt bedeutet es „ergänzende und ersetzende Kommunikation“.
- Augenkontakt | - Gebärden | - Schreien | - Resignation |
- Mimik | - Symbole | - Weinen | - Zärtlichkeit |
- Gestik | Atmung | - Lachen | - Computer |
Berührung | - Körperspannung | - Hauen | Bewegung |
- Fotos | - Aggression | - Kneifen | |
- Sprachgeräte | Bindung | - Ignorieren |
Kommen wir ins Gespräch!?
Kosten
Unterstützte Kommunikation ist keine einheitlich geregelte Leistung. Die Kosten können von Sozialamt, Krankenkasse, Versicherungen oder von Ihnen privat übernommen werden.
Beratung
mittendrin! berät Sie zu den Möglichkeiten und der Antragstellung. Kontakt
Für alle Fragen bei fehlender oder nicht ausreichender Lautsprache steht Ihnen unsere Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation zur Verfügung.
Wir beraten firmenunabhängig in Fragen der Hilfsmittel und erstellen pädagogische/therapeutische Stellungnahmen für Kostenträger wie z.B. Krankenkassen und Versicherungen.
Für Träger und Einrichtungen können wir individuelle Beratungen durchführen und Konzepte erarbeiten. Die Kosten für eine Beratung oder Fortbildung in der Unterstützten Kommunikation werden auf Anfrage mit Ihnen besprochen. Der erste Kontakt ist aber selbstverständlich kostenlos.